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4,4 Bewertung · 50+ Rezensionen

Persönliche und transparente Beratung im Ortenaukreis.

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Januar 2018

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Michael Kuri Immobilien

-nachfolgend Makler genannt-

1.      Angebote

Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklerprovision.

Vorkenntnis: Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

2.      Vertragsabschluss

Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers, ist zu deren Gunsten eine Maklerprovision verdient und fällig. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so ist ihm vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

Der Auftraggeber ist gehalten, dem Makler auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu       überlassen.

3.      Provision

·         An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: vom Käufer und Verkäufer je 3,57 % (inkl. 19 % Mwst.)

·         Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert: vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57 % (inkl. 19 % Mwst.)

·        Vermietung: die Maklerprovision hierfür bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

4.     Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5.      Haftungsausschluss

Die vom Makler gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihm erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann der Makler daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. Im Übrigen haftet der Makler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens nach 3 Jahren ab Beendigung des Auftrages.

6.     Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt den Makler insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

7.     Änderungen und Kündigung

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.

8.     Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

9.      Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Kenzingen.

Häufig gestellte Fragen

Klare Antworten rund um Verkauf, Vermietung und Immobilienbewertung.

Welche Leistungen bietet Kuri Immobilien an?

Wir begleiten Eigentümer beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien sowie bei Marktwert­einschätzungen und zertifizierten Verkehrswertgutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten?

Eine Kurzbewertung dient als erste Marktpreiseinschätzung, meist im Rahmen eines geplanten Verkaufs. Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtssichere, ausführliche Bewertung gemäß gesetzlichen Vorgaben – z. B. für Gericht, Erbschaft oder Scheidung.

Wie läuft ein Immobilienverkauf ab?

Von der Wertermittlung über die Erstellung eines professionellen Exposés und die Durchführung von Besichtigungen bis hin zum Notartermin begleiten wir Sie strukturiert und transparent.

Wie wird der passende Mieter ausgewählt?

Wir prüfen Bonität, Unterlagen und Seriosität der Interessenten sorgfältig und übernehmen die komplette Abwicklung bis zur Übergabe.

In welcher Region ist Kuri Immobilien tätig?

Unser Fokus liegt auf dem Raum Kenzingen, dem Landkreis Emmendingen sowie zwischen Freiburg und Offenburg. Durch die Vermarktung über große Immobilienportale und digitale Kanäle erreichen wir jedoch auch Interessenten weit über die Region hinaus.

Ist eine Beratung unverbindlich?

Ja. Ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich und dient dazu, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Klare Antworten rund um Verkauf, Vermietung und Immobilienbewertung.

Welche Leistungen bietet Kuri Immobilien an?

Wir begleiten Eigentümer beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien sowie bei Marktwert­einschätzungen und zertifizierten Verkehrswertgutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten?

Eine Kurzbewertung dient als erste Marktpreiseinschätzung, meist im Rahmen eines geplanten Verkaufs. Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtssichere, ausführliche Bewertung gemäß gesetzlichen Vorgaben – z. B. für Gericht, Erbschaft oder Scheidung.

Wie läuft ein Immobilienverkauf ab?

Von der Wertermittlung über die Erstellung eines professionellen Exposés und die Durchführung von Besichtigungen bis hin zum Notartermin begleiten wir Sie strukturiert und transparent.

Wie wird der passende Mieter ausgewählt?

Wir prüfen Bonität, Unterlagen und Seriosität der Interessenten sorgfältig und übernehmen die komplette Abwicklung bis zur Übergabe.

In welcher Region ist Kuri Immobilien tätig?

Unser Fokus liegt auf dem Raum Kenzingen, dem Landkreis Emmendingen sowie zwischen Freiburg und Offenburg. Durch die Vermarktung über große Immobilienportale und digitale Kanäle erreichen wir jedoch auch Interessenten weit über die Region hinaus.

Ist eine Beratung unverbindlich?

Ja. Ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich und dient dazu, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Klare Antworten rund um Verkauf, Vermietung und Immobilienbewertung.

Welche Leistungen bietet Kuri Immobilien an?

Wir begleiten Eigentümer beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien sowie bei Marktwert­einschätzungen und zertifizierten Verkehrswertgutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten?

Eine Kurzbewertung dient als erste Marktpreiseinschätzung, meist im Rahmen eines geplanten Verkaufs. Ein Verkehrswertgutachten ist eine rechtssichere, ausführliche Bewertung gemäß gesetzlichen Vorgaben – z. B. für Gericht, Erbschaft oder Scheidung.

Wie läuft ein Immobilienverkauf ab?

Von der Wertermittlung über die Erstellung eines professionellen Exposés und die Durchführung von Besichtigungen bis hin zum Notartermin begleiten wir Sie strukturiert und transparent.

Wie wird der passende Mieter ausgewählt?

Wir prüfen Bonität, Unterlagen und Seriosität der Interessenten sorgfältig und übernehmen die komplette Abwicklung bis zur Übergabe.

In welcher Region ist Kuri Immobilien tätig?

Unser Fokus liegt auf dem Raum Kenzingen, dem Landkreis Emmendingen sowie zwischen Freiburg und Offenburg. Durch die Vermarktung über große Immobilienportale und digitale Kanäle erreichen wir jedoch auch Interessenten weit über die Region hinaus.

Ist eine Beratung unverbindlich?

Ja. Ein erstes Beratungsgespräch ist unverbindlich und dient dazu, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.